Der Prozess wegen des Massakers von Marzabotto wurde seit einem Jahr in Abwesenheit gegen 17 ehemalige SS-Angehörigen vor dem Militärgericht in La Spezia geführt. Der Militärstaatsanwalt Marco di Paolis forderte für 15 Angeklagte eine lebenslängliche Haftstrafe, in zwei Fällen hat er für Freispruch plädiert. Das Urteil wurde am 13. Januar 2007 verkündet: Zehn Angeklagte wurden zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt.
Heute leben kaum mehr Menschen auf dem Monte Sole südöstlich von Marzabotto. Nur wenige überlebten das Nazi-Massaker zwischen 29. September und 1. Oktober 1944. Diejenigen, die in die zerstörten Ortschaften zurück kehrten, fanden noch Monate nach Kriegsende den Tod durch von deutschen Soldaten gelegte Minen.
Der Prozess wegen des Massakers von Marzabotto wurde seit einem Jahr in Abwesenheit gegen 17 ehemalige SS-Angehörigen vor dem Militärgericht in La Spezia geführt. Der Militärstaatsanwalt Marco di Paolis forderte für 15 Angeklagte eine lebenslängliche Haftstrafe, in zwei Fällen hat er für Freispruch plädiert. Das Urteil wurde am 13. Januar 2007 verkündet: Zehn Angeklagte wurden zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht hat sie für schuldig befunden, im Herbst 1944 in Marzabotto und den umliegenden Ortschaften mehr als 800 Menschen getötet zu haben.
In Italien wurden 1944/45 über 10.000 Zivilisten durch NS-Truppen getötet, wobei die 16. Panzergrenadierdivision alleine für über 2000 Morde verantwortlich ist. Marzabotto steht in Italien als Synonym für diese NS- Verbrechen an der Zivilbevölkerung. Das Marzabotto-Verfahren ist das größte, aber nicht einzige Verfahren wegen NS-Verbrechen in Italien in den letzten Jahren. Zu zwei dieser Verfahren: Im Juni 2005 wurden zehn ehemalige SS-Soldaten der gleichen SS-Division wegen des Massakers von Sant’Anna di Stazzema zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Falle des Massakers von Civitella wurde zudem die Bundesrepublik Deutschland als Gesamtschuldner zu einer Entschädigung von etwa einer Mio. Euro verurteilt. Trotz der verschiedenen Prozesse in Italien mit Verurteilungen wurde in Deutschland bisher nicht in einem dieser Fälle Anklage wegen Massakern an der Zivilbevölkerung erhoben.
Nachdem der ehemalige Bundespräsident Johannes Rau im Jahr 2002 in Marzabotto „Trauer und Scham“ bekundete und der ehemalige Innenminister Otto Schily 2004 in Sant’Anna von einem unverzeihlichen Verbrechen sprach, hat sich der Umgang mit NS-Verbrechen in Deutschland nicht geändert. Gegenüber den Opfern von NS-Massakern verweigert die Bundesregierung die zugesprochene Entschädigung, wie im Fall des Massakers in griechischen Distomo. Gegenüber den verurteilten Kriegsverbrechern betreiben die deutschen Staatsanwälte Ermittlungen ohne anzuklagen. Die Initiative zur Anklageerhebung im Fall von Sant’Anna spricht von „ermittelnden Täterschutz“.