Radiosendung von Radio Dreyeckland
Viel zu wenig bekannt und zumindest in Deutschland kaum aufgearbeit ist das NS-Massaker in Sant’Anna di Stazzema durch die SS am 12.August 1944. Im letzten Oktober machten wir uns auf in die Toskana und trafen dort Zeitzeug*innen, die uns ihre Geschichten erzählten.
Zum 80. Jahrestag berichten wir über unsere Reise und wollen von St. Anna und den Überlebenden erzählen – gegen das Vergessen und für das Erinnern, gegen rechtsextreme Kontinuitäten und für das Verbundensein, gegen Grenzen und Gewalt, fürs Zähnezeigen und die Wut weil Deutschland und seine Täter sich dem nie gestellt haben.
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Kriegsverbrechen in Italien
„Bedenkenlose Totalität des Vernichtungswillens“
Deutsche Kriegsverbrechen in Italien
Bezeichnend für die deutsche Besatzungsherrschaft und Kriegsführung in Italien ist eine Feststellung des Ministerrates von Mussolinis sogenannter REPUBBLICA SOCIALE ITALIANA im Januar 1945: Die Deutschen sollten endlich aufhören, das „Territorium der Republik, deren Bürger und Güter“ als ihre „Kriegsbeute“ zu betrachten.
Das Diktum des faschistischen Führungsgremiums widerspricht der bei uns gern geglaubten Behauptung, dass dem „Bruch kriegsvölkerrechtlicher Einhegungen und der Menschenvernichtungsmaschinerie im Osten eine überwiegend anständig agierende Wehrmacht im Westen“ gegenüberstand.
Kriegsverbrechen – wie war das alles möglich?
Eine Betrachtung zu den Ursachen von Kriegsverbrechen von Gerhard Schreiber
Als deutsche Besonderheit, die wesentlich zur Ermöglichung der auf dem italienischen Kriegsschauplatz und anderswo verübten Kriegsverbrechen beigetragen haben dürfte, wäre eine bis ins 19. Jahrhundert zu verfolgende Relativierungstendenz gegenüber dem internationalen Recht zu benennen. Diese fand zum Beispiel Ausdruck in der verbreiteten theoretischen Abwertung des Völkerrechts oder in der Bekämpfung humanitären Denkens im Offizierkorps. Im Nationalsozialismus erreichte all das einen Höhepunkt.
Die größten Massaker in Italien
Eine Übersicht
„Wo Banden in größerer Zahl auftreten, ist der in diesem Bezirk wohnende, jeweils zu bestimmende Prozentsatz der männlichen Bevölkerung festzunehmen und bei vorkommenden Gewalttätigkeiten zu erschießen“ (Kesselring-Befehl).
