Der Schrank im Palazzo Cesi

Anton Renninger (links) auf einem Volksfest bei PineroloSpäte Prozesswelle gegen ehemalige deutsche Soldaten in Italien

Auf den Schreibtischen der italienischen StaatsanwältInnen stapelten sich plötzlich Berge von Akten über ehemalige Wehrmachtssoldaten oder SS-Angehörige, denen die Beteiligung an Kriegsverbrechen in Italien zur Last gelegt werden. Während der 20 Monate dauernden deutschen Besatzung wurden etwa 10.000 Zivilpersonen umgebracht, nicht eingerechnet sind Militärangehörige und WiderstandskämpferInnen. Anlass für das späte juristische Vorgehen war ein alter Aktenschrank im Palazzo Cesi, dem Sitz der Militär-Generalstaatsanwaltschaft im Rom.

Mit der Faust habe Renninger auf den Tisch geschlagen und entschieden „no“ gesagt. Nein, den Befehl habe er nicht verweigern können, er sei nur der Ausführende gewesen und habe nicht entschieden, Geiseln zu erschießen.

Gerne erzählt Alberto Custodero, Journalist aus Turin, von seinem Besuch bei Anton Renninger, den er 1998 in Erlangen mit Hilfe eines alten Fotos ausfindig machte. Ein gutes Jahr später, also erst über ein halbes Jahrhundert nach Kriegsende, erhob die Militärstaatsanwaltschaft Turin Anklage gegen den mutmaßlichen Verantwortlichen für ein Massaker im italienischen Cumiana wegen Mordes an 51 Geiseln (siehe auch S. 58/59).

Auf den Schreibtischen der italienischen StaatsanwältInnen stapelten sich plötzlich Berge ähnlicher Akten über ehemalige Wehrmachtssoldaten oder SS-Angehörige, denen die Beteiligung an Kriegsverbrechen in Italien zur Last gelegt werden. Während der 20 Monate dauernden deutschen Besatzung wurden etwa 10.000 Zivilpersonen umgebracht, nicht eingerechnet sind Militärangehörige und WiderstandskämpferInnen.
Anlass für das späte juristische Vorgehen war ein alter Aktenschrank im Palazzo Cesi, dem Sitz der Militär-Generalstaatsanwaltschaft im Rom. Dort wurden in den 50er bis Anfang der 60er Jahre noch von den Alliierten angelegte Akten über Kriegsverbrechen gestapelt, die an die zuständigen Militärstaatsanwaltschaften hätten verschickt werden müssen. Doch die Unterlagen verblieben im Schrank, der verschlossen und mit der Tür zur Wand gestellt wurde. Während des Kalten Krieges wollte man auf den NATO-Partner Deutschland Rücksicht nehmen. Auf deutscher Seite sind in jener Zeit von den Staatsanwälten, die häufig schon vor 1945 im Dienst waren, Ermittlungsakten über deutsche Kriegsverbrechen ohnehin schnell wieder geschlossen worden. So staubten die Unterlagen unberührt im „Schrank der Schande“ vor sich hin.

Anton Renninger (links) auf einem Volksfest bei Pinerolo 1998: Alberto Custodero zu Besuch bei Anton Renninger in Erlangen

Anton Renninger (links) auf einem Volksfest bei Pinerolo
1998: Alberto Custodero zu Besuch bei Anton Renninger in Erlangen

Erst Mitte der 90er Jahre öffnete ein Justizbeamter auf  der Suche nach Unterlagen für das Verfahren gegen Erich Priebke den Schrank. Nahezu 700 Akten kamen wieder zum Vorschein und wurden diesmal an die zuständigen Militärstaatsanwälte verschickt. Nun konnte jede Staatsanwaltschaft entscheiden, ob Ermittlungen aufgenommen werden sollten. Es folgte eine Reihe von Prozessen und Verurteilungen. Zum Beispiel wurde der deutsche Kripo-Beamte und ehemalige SS-Hauptsturmführer Theo Saevecke wegen der Erschießungen von 15 Männern auf dem Mailänder Loretoplatz in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt.

Im letzten Jahr wurde auch das Massaker von Sant’ Anna neu aufgerollt. Am 22. Juni 2005 verkündet der Präsident des italienischen Militärgerichts in La Spezia das Urteil: lebenslänglich für alle 10 Angeklagten, ehemalige Soldaten der 16.SS-Panzergrenadierdivision „Reichsführer SS“, die bisher unbehelligt in Deutschland leben.
Solche Urteile haben für die Betroffenen jedoch kaum Folgen, denn nach dem Grundgesetz dürfen Deutsche nicht an andere Staaten ausgeliefert werden. Die deutschen Staatsanwaltschaften müssten die Akten anfordern und eigene Verfahren einleiten, wie im Fall Siegfried Engel geschehen: Ebenfalls in Turin wurde der ehemalige SS-Offizier zu lebenslanger Haft verurteilt. Er soll für den Tod von 246 Geiseln verantwortlich sein, darunter die 59 Opfer einer „Sühnemaßnahme“ am Turchino-Pass. Das Hamburger Landgericht verurteilte den „Todes-Engel“, wie ihn die Häftlinge von Genua nannten, 2002 wegen Mordes zu sieben Jahren Haft. Lediglich auf das Massaker am Turchino-Pass bezog sich das Urteil, seine weiteren Kriegsverbrechen blieben unerwähnt. Doch Engel musste auch diese Haftstrafe nie antreten. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im Jahr 2004 auf, da nicht ausreichend geprüft worden sei, ob Engel bewusst die Möglichkeit einer weniger brutalen Durchführung der Tötungshandlungen außer Acht gelassen habe oder aufgrund der Auswahl der Opfer das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes gegeben sein könnte, und stellte das Verfahren ein.

Nichts überstürzen und sich an diesem Urteil des Bundesgerichtshofes orientieren will auch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, die seit Oktober 2002 Ermittlungen gegen die Verurteilten von Sant’ Anna in Deutschland aufgenommen hat. Auch 2006 sind diese Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, die Staatsanwaltschaft sei bei jedem einzelnen noch auf der Suche nach den sogenannten Mordmerkmalen.
In Italien prüfte über drei Jahre lang eine parlamentarische Untersuchungskommission, wie der Inhalt des Schrankes im Palazzo Cesi bis 1994 unter Verschluss hatte bleiben können. Das Gremium, dessen Einrichtung von Vertretern der vorherigen Regierung monatelang blockiert wurde, hat im Juni 2006 seinen 430 Seiten langen Bericht vorgelegt. Er enthält ein Mehrheits- und ein Minderheitsvotum. Die Mehrheit stellt keine Schuld der italienischen Behörden an der Verschleppung der Strafverfahren fest, die Minderheit ist anderer Meinung.

Im Prozess gegen Anton Renninger konnte in Turin kein Urteil gefällt werden. Der ehemalige SS-Obersturmführer starb im Jahr 2000 vor dem Ende seines Verfahrens. Bevor seine Vergangenheit in Erlangen bekannt wurde, war er Ehrenvorsitzender eines Reitsportvereins und ein angesehener Mann im öffentlichen Leben der Stadt.
„Dass die Gerechtigkeit wenigstens formal stattfindet und Renninger im Prozess in Turin verurteilt wird“, hätte sich Giulio Nicoletta gewünscht. Nicoletta war Anführer einer Partisaneneinheit und verhandelte mit Renninger über die Freilassung der Geiseln: „Ich sagte, beschließen wir das ganze. Sagen Sie mir, was wir tun müssen. Daraufhin hat er mir mitgeteilt, dass bereits 51 Zivilisten erschossen waren.“

Wolfgang Most