Das Massaker von Sant’Anna di Stazzema

Der Kirchplatz - ein Ort des Massakers

Am 12. August 1944 überfiel die 16. SS-Panzergrenadierdivision „Reichsführer SS“ das  norditalienische Dorf Sant’ Anna di Stazzema. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges leben die Täter unangefochten in der Bundesrepublik Deutschland. Erst 60 Jahre später begann in La Spezia der Prozess gegen die Verantwortlichen. Das Urteil, am 23. Juni 2005 gefällt, lautete: lebenslänglich für alle 10 Angeklagten.

Weshalb wurde die Anklage so spät, nach sechs Jahrzehnten erhoben? Eine wichtige Rolle dabei spielt der „Schrank der Schande“. Jener Schrank stand, mit Siegeln zugeklebt und mit den Türen der Wand zugekehrt, bis 1994 unbeachtet in der Militärstaatsanwaltschaft in Rom. Sein brisanter Inhalt: knapp 700 Aktenbündel der Alliierten, die äußerst detaillierte Informationen über Mordtaten der SS und der Wehrmacht während der deutschen Besatzung Italiens enthalten. Mit dem Auftauchen des Schranks begann eine Prozesswelle gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher. (s. auch Artikel „Der Schrank im Palazzo Chesi“ S. 57). Auch gegen die Verantwortlichen des Massakers in Sant’Anna, das „nur“ ein Massaker unter vielen war. Das Ausmaß der deutschen Verbrechen an italienischen ZivilistInnen macht der Militärhistoriker Gerhard Schreiber deutlich: Zwischen dem Beginn der Besatzung und Kriegsende „starben – ohne Berücksichtigung der gefallenen Partisanen und regulären Soldaten sowie der durch Kriegseinwirkung getöteten Staatsbürger – täglich über 160 italienische Kinder, Frauen und Männer jeden Alters durch deutsche Hand, sei es auf direkte, sei es auf indirekte Weise“, so Schreiber.

Konkret vorgeworfen wurde den Angeklagten in La Spezia Mord. Die einzige Möglichkeit, die Schuldigen noch juristisch zu belangen, denn Mord verjährt nicht. Verhandelt wurde ohne die Angeklagten, die nicht vor Gericht erschienen. „Für mich ist diese Zeit erledigt, ich habe mir keinerlei Vorwürfe zu machen“, äußerte Gerhard Sommer gegenüber dem Fernsehmagazin „Kontraste“. Nicht erledigt sind seine Taten in Italiens Öffentlichkeit, wo der Prozess auf breites Interesse stieß und das Urteil mit großer Befriedigung aufgenommen wurde.

Ermittlungen in Deutschland: Eine zähe Veranstaltung

In Deutschland wird erst seit Herbst 2002 wegen des Massakers gegen ein gutes Dutzend Verdächtige ermittelt. Eine Anklage kam bis jetzt nicht zustande. „Eine zähe Veranstaltung“ seien die Ermittlungen, meinte ein Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, Eckhard Maak. Und: man wolle das Urteil in La Spezia abwarten. Als es schließlich erfolgte, äußerte man sich in Stuttgart abfällig über das Urteil der italienischen KollegInnen. Als „schnellen Schuss aus der Hüfte“ bezeichnete es Staatsanwalt Gernot Blessing. Die Richter hätten sich zehn SS-Schergen „herausgepickt“, die in der Einheit Dienst taten, und pauschal verurteilt. In Stuttgart dagegen versuche man aus einer größeren Anzahl von Leuten die maßgeblichen Befehlsgeber herauszufiltern.
Deutsche Gründlichkeit oder Verschleppung der Ermittlungen? Deutlich unwahrscheinlicher jedenfalls, damit zu einer Verurteilung zu kommen. Die wenigen Überlebenden waren Kinder und sollen Täter erkennen, deren Gesichter sie sich kaum in Ruhe einprägen konnten. Weitere mögliche Zeugen sind Angehörige der Division. Doch nur, wenn sie selbst nicht beteiligt waren, können sie aussagen. Und der Treueschwur der SS überdauert die Jahrzehnte: Fast nie kam es vor, dass ein SSler einen „Kameraden“ belastete.

Gedenkstätte St. Anna di Stazzema  Gedenkstätte St. Anna di Stazzema    Gedenkstätte St. Anna di Stazzema   Gedenkstätte St. Anna di Stazzema   Gedenkstätte St. Anna di Stazzema   
Gedenkstätte St. Anna di Stazzema im Jahr 2021 (Vergrößern: auf die Bilder klicken)

Weiterhin rechtfertigt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft die schleppenden Ermittlungen damit, dass den Verdächtigen so genannte Mordmerkmale, also besondere Grausamkeit oder niedrige Beweggründe nachgewiesen werden müssen. „Das heißt, wir müssen nachweisen, dass er entweder einen eigenen Handlungsspielraum hatte und nicht nur bloßer Befehlsempfänger war“, so die Stuttgarter Staatsanwältin und Pressesprecherin Tomke Beddies, „oder aber dass er bewusst eine andere Art zu handeln außer Acht gelassen hat.“
Weshalb das so fraglich und schwierig zu klären ist, bleibt das Geheimnis der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Schließlich berichten ZeugInnen von einer schwangeren Frau, der der Bauch aufgeschlitzt wurde, von Menschen, die mit Flammenwerfern getötet wurden, von einer 5-Jährigen, die so lange mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen wurde, bis der Schädel zertrümmert war. Keine andere Handlungsmöglichkeit? Ein ehemaliger SS-Mann hat mittlerweile zugegeben, auf eine Gruppe von über 20 Frauen und Kinder geschossen zu haben „bis der Patronengurt leer war“. Trotzdem zieht sich die Stuttgarter Staatsanwaltschaft bei jeder Nachfrage einsilbig auf immer die gleiche Position zurück: „Es ist im einzelnen zu klären, wer in welcher Art und Weise gehandelt hat und welche anderen Alternativen er gehabt hätte“, wiederholt Beddies auf Nachfragen gebetsmühlenhaft und hält sich zu Einzelheiten der Ermittlungen ausgesprochen bedeckt.

Der Druck wächst: Die Täter zur Verantwortung ziehen

Der Kirchplatz - ein Ort des Massakers Bilder der Opfer von Sant’Anna di Stazzema Uhr aus den Trümmern von Sant’Anna di Stazzema

Links: Der Kirchplatz - ein Ort des Massakers (Vergrößern: auf die Bilder klicken)
Mitte: Bilder der Opfer in der Ausstellung zu Sant’Anna di Stazzema
Rechts: Nach dem Massaker wurde diese Uhr in den Trümmern gefunden

In Sant’Anna will man nicht länger warten. Denn Konsequenzen hat das Urteil von La Spezia nicht, Deutschland liefert seine Staatsbürger nicht aus. Deshalb hat Enrico Pieri, der das Massaker als 10-Jähriger überlebt hat, in Stuttgart Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Lange Zeit vergeblich. Pieris Anwältin Gabriele Heinecke wurde wiederholt vertröstet und gelangte zu der Einschätzung, „dass es eine Umkehrung der Rollenverhältnisse gibt, nämlich dass die Nebenklage, also die Opfer, ein bisschen als die Schuldigen, als die, die stören gesehen werden, während die Staatsanwaltschaft ein Schutzbedürfnis gegenüber den Beschuldigten an den Tag legt“. Erst nach Mahnungen und einem Antrag auf Erzwingung der Akteneinsicht erhielt Heinecke Anfang Juni die ersten Aktenordner zum Ermittlungsverfahren.
Eine Anklage ist nicht in Sicht. Noch im März 2006 wollte Pressesprecherin Beddies keine Prognose zum Ende der Ermittlungen abgeben: „Das lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, gerade in diesem Fall, in dem immer wieder Folgeermittlungen erforderlich sind.“
Das Verschleppen von Verfahren hat in der bundesdeutschen Justiz Tradition. Nach etwa 106.000 Vorermittlungsverfahren wurden seit 1958 gerade einmal 6.500 NS-TäterInnen verurteilt, davon lediglich 160 zu lebenslänglicher Haft. Wegen im Ausland begangener NS-Kriegsverbrechen mit Todesfolge wurden bis 1997 in der BRD sogar nur 71 Verfahren eingeleitet, von denen nur die Hälfte mit einer Verurteilung endete. „Tot ermittelt“ hat die bundesdeutsche Justiz schon viele NS-Kriegsverbrechen. Und auch für die Ermittlungen zum Massaker in Sant’Anna ist das „irgendwann“ der Stuttgarter Staatsanwaltschaft zu spät. Zu spät für viele Überlebende oder Angehörige der Opfer. Spät genug, um die Täter nicht mehr zur Rechenschaft ziehen zu müssen, die dann verhandlungs- oder haftunfähig sind – oder dazu erklärt werden.
Doch der Druck auf die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wächst: Mit Aktionstagen und Kundgebungen vor den Wohnorten der Verantwortlichen für das Massaker in Sant’Anna wollen verschiedene Initiativen die Täter nicht in Ruhe lassen und die Stuttgarter Behörde dazu zwingen, endlich Anklage zu erheben.

Heike Demmel

In Sant’Anna di Stazzema existiert ein Museum und eine Gedenkstätte, die Dienstags bis Sonntags besucht werden können. Sant’Anna liegt ca. 10 km von der Stadt Pietrasanta an der toskanischen Küste entfernt. Tel: 0039 0584 772286

In La Spezia wurden zu lebenslanger Haft verurteilt:

Gerhard Sommer
SS-Untersturmführer, Jg. 1921, wohnt in Hamburg-Volksdorf

Werner Bruss
Unteroffizier, Jg. 1920

Alfred Mathias Concina
Unterscharführer,
Jg. 1919, wohnt in Freiberg/Sachsen

Ludwig Göring
(teilweise als ‚Goring‘ benannt)
SS-Rottenführer, Jg. 1923, wohnt angeblich in Baden-Württemberg

Karl Gropler
Unterscharführer,
Jg. 1923, wohnt laut ital. Presse in Wollin

Georg Rauch
Unterleutnant, Jg. 1921

Horst Richter
Unterscharführer, Jg. 1921, wohnt laut ital. Presse in Krefeld

Heinrich Schendel
Unteroffizier, Jg. 1922

Alfred Schöneberg
SS-Unterscharführer, Jg. 1921

Ludwig Heinrich Sonntag (auch als ‚Heinz Ludwig Sonntag‘ benannt, oder ohne ‚Heinrich‘),
SS-Unterscharführer, Jg. 1924