31.01.2013: Gabriele Heinecke (Mitte) bei der Übergabe der Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Die Stuttgarter „AnStifter-Initiative Sant’Anna“
26.09.2012 Staatsanwaltschaft Stuttgart: Bescheid über die Einstellung der Ermittlungen wegen des Massakers von Sant‘Anna di Stazzema. „Für die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, war maßgebend, dass sich der Nachweis, bei dem Massaker habe es sich um eine von vorneherein geplante und befohlene Vernichtungsaktion gegen die Zivilbevölkerung gehandelt, nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit führen lässt.“
Daraufhin gründet sich die AnStifter-Initiative Sant’Anna und verfasst im Okt. 2012 eine Solidaritätserklärung: „Wir schämen uns und sind empört über den Umgang der Stuttgarter Justiz mit den deutschen Kriegsverbrechen in Sant’Anna di Stazzema.“2.12.2012 Infoveranstaltung zum Massaker in Sant’Anna mit Gabriele Heinecke und Paolo Pezzino.
7.-9.12.2012 Erste Solidaritätsfahrt von Stuttgart nach Sant’Anna di Stazzema: Übergabe der Solidaritätserklärung und einer Spende.
31.1.2013 Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart: Der Nebenkläger Enrico Pieri und seine Anwältin Gabriele Heinecke übergeben die Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung. Enrico Pieri wird von Bürgermeister und Landtagsabgeordneten empfangen.
24.3.2013 Bundespräsident Gauck besucht Sant’Anna.
Vorgeschichte: Enrico Pieri u.a. werden im Januar von Staatspräsident Napolitano empfangen. Dieser wird gebeten, Bundespräsident Gauck einen Brief von Enrico Pieri mit einer Einladung nach Sant’Anna zu übergeben. Am 28. Februar geschieht dies bei Napolitanos Staatsbesuch in Berlin. Gauck besucht kurz darauf Sant’Anna mit dem Staatspräsident Napolitano – für die Menschen in Sant’Anna eine bedeutende Geste. Die Stuttgarter Initiative Sant’Anna begrüßt den Besuch, sieht aber folgenden Satz in Gaucks Ansprache kritisch: „Es verletzt unser Empfinden für Gerechtigkeit tief, wenn Täter nicht überführt werden können, wenn Täter nicht bestraft werden können, weil eben die Instrumente des Rechtsstaates dieses nun einmal nicht zulassen.“ Sie schlägt als alternative Formulierung vor: „ … weil die Instrumente des Rechtsstaates nicht zeitnah, korrekt und konsequent angewandt werden.“
25.3.2013 Carlo Gentile legt sein Gutachten zur Begründung der Beschwerde von Enrico Pieri vor: „Die Analyse des Ablaufs der verschiedenen Massaker der 16. SS-Panzergrenadierdivision ‚Reichsführer-SS‘ zwingt zu der Schlussfolgerung, dass die Aktionen nicht nur in militärisch-operativer Hinsicht sorgfältig geplant waren, sondern dass auch die Ermordung der Einwohner … bereits vor Beginn des Unternehmens feststand.“
12.4.2013 Mahnwache Nr.1 vor dem baden-württembergischen Justizministerium: „WIR KLAGEN AN!“
15.5.2013 Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart: Zurückweisung der Beschwerde von Enrico Pieri: „Bei einer Gesamtwürdigung der vorhandenen Indizien ist – mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart – das Vorliegen eines vorgeplanten einheitlichen Tötungsgeschehens bei Sant‘Anna nicht mit der erforderlichen, die Erhebung der öffentlichen Klage rechtfertigenden Wahrscheinlichkeit belegbar.“
Mai 2013 Oberlandesgericht Karlsruhe: Rechtsanwältin Heinecke reicht einen Klageerzwingungsantrag ein.
12.7.2013 Veranstaltung mit Carlo Gentile „Das Massaker von Sant’Anna — der schwierige Weg zur Wahrheit“.
Okt. 2013 Zweite Solidaritätsfahrt der AnStifter-Initiative Sant’Anna mit Besuch der Gedenkstätte und Zeitzeugenbegegnung.
10.11.2013 Enrico Pieri und Enio Mancini nehmen in Stuttgart den AnStifter-Friedenspreis entgegen. Sie werden von Überlebenden und Familienangehörigen begleitet. Ihre Begegnung mit etwa 900 Besucherinnen und Besuchern der Friedensgala im Stuttgarter Theaterhaus ist für alle außerordentlich bewegend. Die Delegation wird von Ministerpräsident Kretschmann empfangen.
Aug. 2014 Dritte Solidaritätsfahrt der AnStifter-Initiative Sant’Anna. Arbeitseinsatz im Parco della Pace und Teilnahme an den Gedenkveranstaltungen zum 70. Jahrestag des Massakers in Sant’Anna. Der Deutsche Generalkonsul gibt bekannt, dass der Antrag der Stuttgarter Initiative auf Restaurierung der dortigen Kapelle aus dem Deutsch-Italienischen Zukunftsfonds genehmigt sei.
05.08.2014 Oberlandesgericht Karlsruhe – Beschluss: Die Bescheide der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart werden aufgehoben, soweit sie den einzigen noch verbliebenen Beschuldigten Gerhard S. betreffen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Verfahren an die nun allein zuständige Staatsanwaltschaft Hamburg abzugeben. Es bestehen nach Ansicht des Senats keine Zweifel, dass die Befehle und die Einsatzplanung, die dem Beschuldigten als kommandierendem Offizier bekannt waren, nicht auf die Partisanenbekämpfung beschränkt, sondern von vornherein auf die Vernichtung der Zivilbevölkerung von Sant‘Anna di Stazzema gerichtet waren. Der Senat erhebt den Vorwurf, es seien von der Staatsanwaltschaft Bewertungen vorgenommen worden, die nur dem Tatrichter zustünden.
12.9.2014 18. Mahnwache: Die Teilnehmenden übergeben im Justizministerium eine „Mistgabel“ für Justizminister Stickelberger verbunden mit der Aufforderung: „Räumen Sie auf in der Stuttgarter Staatsanwaltschaft!“
7.3.2015 Einweihung der restaurierten Cappellina auf der Piazza Anna Pardini.
Eberhard Frasch, 15.2.2015