Resolution zu Sant`Anna di Stazema

Gerechtigkeit für die Überlebenden und Angehörigen des SS-Massakers an über 560 italienischen Zivilisten in Sant`Anna di Stazema am 12. August 1944.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Jahr 2012 ihre über zehnjährigen Ermittlungen mit der fadenscheinigen Begründung, der Nachweis des subjektiven Mordvorsatzes der Grausamkeit könne nicht erbracht werden, eingestellt hat, hat nun auch die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen SS-Kompaniechef ohne Anklageerhebung mit der Begründung auf Demenz und dauerhafte Verhandlungsfähigkeit beendet.
Die Justiz hat hiermit ein weiteres Mal unter Beweis gestellt, dass sie nur in seltenen Fällen in der Lage war und ist, NS-Verbrechen schnell und konsequent aufzuklären und die Verantwortlichen solcher Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen.
Allerdings räumte die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg ein, dass der Beschuldigte in diesem Verfahren mit „hoher Wahrscheinlichkeit wegen grausamen und aus niederen Beweggründen begangenen Mordes in 342 Fällen anzuklagen gewesen wäre.“ Damit wird die damalige Begründung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, die Mordanklage gegen die SS – Täter von Sant `Anna sei juristisch nicht begründbar, eindeutig widerlegt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Deutsch-Italienischen Fests im Wasserturm Kreuzberg am 14. Juni 2015 begrüßen es, dass die Generalstaatsanwaltschaft in diesem Verfahren festgestellt hat, dass es sich bei dem Massaker der Waffen- SS um Mord gehandelt hat. Den überlebenden Opfern und Angehörigen des SS Massakers wird aber weiterhin eine gerichtliche Aufarbeitung dieser grausamen Morde verweigert.
Wir fordern deshalb, die eingereichte Beschwerde der Rechtsanwältin in diesem Verfahren eingehend zu prüfen und ihr stattzugeben.

Carlo Levi Berlin-AG PD Berlin, 14.Juni 2015