Gerichtsurteile zu Fivizzano, Fosdinovo und Casalecchio sul Reno

Massaker in Fivizzano und Fosdinovo: Lebenslänglich für ehemalige SS-Soldaten
Casalecchio sul Reno: Verfahren eingestellt

Am 26. Juni 2009 wurden vom Militärgericht in Rom neun ehemalige SS-Angehörige zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Sie werden für schuldig befunden, an Massakern in den italienischen Gemeinden Fivizzano und Fosdinovo im August 1944 beteiligt gewesen zu sein: Paul Albers, Josef Baumann, Hubert Bichler, Ernst Kusterer, Arnold Rosler, Adolf Schneider, Max Schneider, Heinz Fritz Träger, Helmut Wulf (alle zwischen 84 und 90 Jahre alt). Der Angeklagte Max Roithmeier ist während des Prozesses verstorben. Walter Waage, der ebenfalls angeklagt war, wurde freigesprochen.
Zusammen mit der Bundesrepublik Deutschland wurden Sie auch zur Zahlung von Entschädigungen an zivile Nebenkläger (die beiden Gemeinden und Einzelpersonen) verurteilt. Die Höhe der Entschädigungen ist noch zivilrechtlich festzulegen, das Militärgericht hat einen Betrag von 1.250 000 Euro als Vorauszahlungsbetrag festgelegt.

Die Verurteilten waren Soldaten der 16. SS-Panzer-Grenadierdivision „Reichsführer-SS“ unter dem Kommando von Walter Reder. Außer Arnold Rosler sind alle schon für ihre Beteiligung an dem Massaker in Marzabotto von einem italienischen Gericht zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden.

Vergessene Massaker – was geschah in Fivizzano?

Entscheidung im Prozess zum Massaker in Casalecchio sul Reno/Bologna:
Angeklagte wahrscheinlich verstorben

Das Verfahren wurde eingestellt, weil der Angeklagte möglicherweise verstorben ist. Das letzte amtliche Dokument, was über Manfred Schmidt sen. existiert, ist von 1948, seither gibt es keine Informationen über seinen Aufenthalt mehr. Da es aber in den amtlichen Dokumenten keine Meldung über seinen Tod gibt, gilt er für die deutschen Behörden als noch lebend. Nach italienischem Recht ist aber vor Gericht davon auszugehen, dass der Tod einer Person anzunehmen ist, wenn es seit mehr als 10 Jahren kein Lebenszeichen mehr von ihr gibt.

In diesem Prozess ging es um die Verantwortung für mehrere Massaker, die sich im Oktober 1944 an verschiedenen Orten in der Gemeinde Casalecchio ereigneten. Insgesamt waren dabei 20 Tote zu beklagen. Einige von ihnen waren mit Stacheldraht um den Hals auf einem Platz im Zentrum des Ortes an Pfosten gefesselt worden. Dann schossen ihnen die SS-Schergen in die Beine und Füße, so dass sie langsam und qualvoll erdrosselt wurden.
Der Angeklagte war Offizier der 16. SS-Pranzergrenadier-Brigade „Reichsführer SS“. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er an der Planung und Durchführung der Massaker maßgeblich beteiligt war.