„Bedenkenlose Totalität des Vernichtungswillens“

Deutsches Propagandaplakat Ende 1943: "Deutschland ist wirklich Euer Freund"Deutsche Kriegsverbrechen in Italien

Bezeichnend für die deutsche Besatzungsherrschaft und Kriegsführung in Italien ist eine Feststellung des Ministerrates von Mussolinis sogenannter REPUBBLICA SOCIALE ITALIANA im Januar 1945: Die Deutschen sollten endlich aufhören, das „Territorium der Republik, deren Bürger und Güter“ als ihre „Kriegsbeute“ zu betrachten.
Das Diktum des faschistischen Führungsgremiums widerspricht der bei uns gern geglaubten Behauptung, dass dem „Bruch kriegsvölkerrechtlicher Einhegungen und der Menschenvernichtungsmaschinerie im Osten eine überwiegend anständig agierende Wehrmacht im Westen“ gegenüberstand.

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Kriegsverbrechen – wie war das alles möglich?

Eine Betrachtung zu den Ursachen von Kriegsverbrechen von Gerhard Schreiber

Als deutsche Besonderheit, die wesentlich zur Ermöglichung der auf dem italienischen Kriegsschauplatz und anderswo verübten Kriegsverbrechen beigetragen haben dürfte, wäre eine bis ins 19. Jahrhundert zu verfolgende Relativierungstendenz gegenüber dem internationalen Recht zu benennen. Diese fand zum Beispiel Ausdruck in der verbreiteten theoretischen Abwertung des Völkerrechts oder in der Bekämpfung humanitären Denkens im Offizierkorps. Im Nationalsozialismus erreichte all das einen Höhepunkt.

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Tatort Avasinis

Der Krieg war schon vorbei; die deutschen Truppen hatten am 28. April 1945 kapituliert. Die Bevölkerung der kleinen Gemeinde Avasinis (Friaul) wähnte sich in Sicherheit. Am 2. Mai 1945 überfielen Angehörige der Pottensteiner SS-Karstwehr das Bergdorf und ermordeten 51 seiner BewohnerInnen.
Erinnerungen von Überlebenden:

TV-Feature der Medienwerkstatt Franken

Sant’Anna di Stazzema – Offener Brief zur Einstellung des Verfahrens

31.10.2012 – Die in Deutschland lebenden Italiener sind zutiefst bestürzt über die Einstellung des Verfahrens von Seiten der Staatsanwaltschaft in Stuttgart in Bezug auf das Massaker in Sant’Anna di Stazzema (La Spezia), das am 12. August 1944 stattgefunden hat. Es wurde nach einer zehnjährigen Untersuchung mit Begründungen die den Tatsachen widersprechen und mit pseudo-historischen Argumenten eingestellt.

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„Regierungen handeln gegen die Interessen der Opfer“

Deutschland versucht, die Opfer von NS-Kriegsverbrechen abzuspeisen – und hat dabei die Hilfe des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag

Von Roberto Oligeri (dessen fünf Geschwister von der Waffen-SS im August 1944 bei einem Massaker in der Gemeinde Fivizzano, Provinz Massa-Carrara umgebracht wurden. Er war ziviler Nebenkläger im Prozess gegen die Täter, von denen neun zu lebenslanger Haft verurteilt wurden.)

Am 3. Februar 2012 verkündete der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IHG) sein Urteil im Verfahren Deutschland gegen Italien. Aus unserer Sicht ist es ein krasses Fehlurteil. Es ging in diesem Prozess um die Frage, was rechtlich schwerer wiegt: die Immunität von Staaten, deren Soldaten schwerste Kriegsverbrechen begangen haben oder das Recht der Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf Entschädigung.

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Urteil im Kriegsverbrecherprozess von Verona

Lebenslänglich für ehemalige Militärs der Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring“

Ehemalige Militärs der Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring“ sind am 06. Juli 2011 in Italien zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen und hohe Entschädigungen an die Opfer zahlen. Die Bundesrepublik Deutschland wurde zur Gesamtschuldnerischen Haftung verurteilt.

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Non solo presente

Kriegsverbrecher-Prozess in Verona

Am 6. Juli 2011 soll im Militärgericht in Verona das Urteil über neun mutmaßliche Kriegsverbrecher gesprochen werden, die sich zwischen März und Juni 1944 an Massakern in Nord-Italien beteiligt haben sollen. Der Prozess, der am 11. November 2009 begann, betrifft Soldaten der Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring“, die sich in wenigen Jahren aus einer Kreuzberger Polizeieinheit mit „besonderen Aufgaben“ zu einer der größten und am besten ausgestatteten Wehrmachtsdivisionen entwickelte. Die Ermittlungen richteten sich gegen 14 Männer, zwei starben, 12 wurden angeklagt. Im Verlaufe des Prozesses reduzierte sich die Zahl der angeklagten ehemaligen Wehrmachtssoldaten erneut. Die verbliebenen neun Nazis waren während des gesamten Verfahrens in Verona abwesend.

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Gerichtsurteile zu Fivizzano, Fosdinovo und Casalecchio sul Reno

Massaker in Fivizzano und Fosdinovo: Lebenslänglich für ehemalige SS-Soldaten
Casalecchio sul Reno: Verfahren eingestellt

Am 26. Juni 2009 wurden vom Militärgericht in Rom neun ehemalige SS-Angehörige zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Sie werden für schuldig befunden, an Massakern in den italienischen Gemeinden Fivizzano und Fosdinovo im August 1944 beteiligt gewesen zu sein: Paul Albers, Josef Baumann, Hubert Bichler, Ernst Kusterer, Arnold Rosler, Adolf Schneider, Max Schneider, Heinz Fritz Träger, Helmut Wulf (alle zwischen 84 und 90 Jahre alt). Der Angeklagte Max Roithmeier ist während des Prozesses verstorben. Walter Waage, der ebenfalls angeklagt war, wurde freigesprochen.

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Späte Urteile für die vergessenen Massaker in Fivizzano 1944

Massaker wurden generalstabsmäßig vorbereitet

Am 26. Juni 2009 sind vom Militärgericht in Rom neun Angehörige der 16. SS-Panzer-Aufklärungsabteilung der 16. SS-Panzergrenadier-Division „Reichsführer-SS“ zu lebenslanger Haft wegen mehrfachen, besonders schweren Mordes verurteilt worden. Das Gericht befand die neun Männer für schuldig, 1944 Massaker in verschiedenen Ortschaften der Gemeinde Fivizzano in der Provinz Massa/Carrara, Italien begangen zu haben. Die Verurteilten müssen die Prozesskosten tragen und Entschädigungen an die zivilen Nebenkläger zahlen.

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Das Massaker von Sant’Anna di Stazzema

Der Kirchplatz - ein Ort des Massakers

Am 12. August 1944 überfiel die 16. SS-Panzergrenadierdivision „Reichsführer SS“ das  norditalienische Dorf Sant’ Anna di Stazzema. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges leben die Täter unangefochten in der Bundesrepublik Deutschland. Erst 60 Jahre später begann in La Spezia der Prozess gegen die Verantwortlichen. Das Urteil, am 23. Juni 2005 gefällt, lautete: lebenslänglich für alle 10 Angeklagten.

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